Wer in Deutschland angeln möchte, muss über ein von der zuständige Gemeinde ausgestelltes Fischereischein verfügen. Ein Fischereischein (Angelschein) darf nur Personen ausgestellt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung in NRW erfolgreich bestanden haben.
Ein aktuelles Foto und Ausweis oder Reisepass ist erforderlich. Die Gebühren für die Ausstellung oder die Verlängerung des Fischereischeines sind:
- 16 Euro für den 1 Jahres-Fischereischein
- 48 Euro für einen 5 Jahres-Fischereischein
Dazu wird auch noch eine Angelerlaubnis für die Gewässer benötigt, diese könnten Sie bei den Angelvereinen oder im Fachhandel kaufen.
Die Kinder ab dem 10 Lebensjahr und noch 17 Lebensjahr nicht erreicht hatten, könnten ein Jugendfischereischein in der Stadtverwaltung gegen eine Gebühr von 16 € ausgestellt bekommen. Ein aktuelles Foto und Kinderausweis oder Reisepass ist erforderlich. Die Kinder, die ein Jugendfischereischein haben, dürfen nur unter Aufsicht in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines angeln.
Detailliertere Informationen zu den Prüfungsanforderungen werden den unteren Fischereibehörden der Bezirke und Städte zur Verfügung gestellt. Die Prüfungsgebühr für die Fischerprüfung beträgt 50 € und wird persönlich bei Einreichung eines Antrages und vorlegen eines Personalausweises oder Reisepasses bei Fischerbehörden eingezahlt.
Die Prüfung bei uns in Mülheim findet 1-2 mal im Jahr statt, wann die Prüfung im Jahr 2021 wegen Corona-Regelungen durchgeführt wird - ist noch nicht absehbar (laut Auskunft Juni/Juli). Die Anmeldung zur Prüfung ist zur Zeit möglich (bitte erst telefonisch ein Termin vereinbaren), so bald es bekannt wird, wann die Prüfung stattfindet - werden Sie automatisch benachrichtigt.
Fischerprüfung - am 10.12.2019 bestanden :-) Ich wollte mich bei Dieter Wilms und seinen Kollegen bedanken - der Lehrgang (Theorie und Praxis ) von Rheinischer Fischerverband war sehr gut organisiert - vielen Dank an euch alle!!!
Allgemeine Information zur Beantragung des Fischereischeines bei uns in Mülheim an der Ruhr.
Öffnungszeiten und Adresse: Gefahrenabwehr, PsychKG, Fundbüro, Jagd- und Fischereiwesen
Rathaus Mülheim an der Ruhr Zimmer : B 310 Anschrift: Am Rathaus 1 PLZ: 45468 Mülheim an der Ruhr
Telefon: 0208 455 3185
Telefax: 0208 455 583185
Montag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Mittwoch: Nur nach Vereinbarung
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag: Nur nach Vereinbarung
Angeln in Oberhausen - wird bearbeitet -
Die Prüfungsfragen zur Fischerprüfung 2019 üben: Fischerprüfung Prüfungsfragen in NRW 2019
A. Allgemeine Fischerkunde | (53 Fragen) |
B. Spezielle Fischerkunde | (73 Fragen) |
C. Gewässerkunde und Fischhege | (77 Fragen) |
D. Natur- und Tierschutz | (45 Fragen) |
E. Gerätekunde | (41 Fragen) |
F. Gesetzeskunde | (70 Fragen) |
Test-Prüfung 60 Fragen | Gesamt - 359 Fragen |